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Sonntag
16.10.2005

Die Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf verzichtet vorläufig, ein Gesuch für einen Handynetz-Störsender einzureichen. Der Test im Frühling war kein Erfolg. Nun ist man auf der Suche nach anderen Anbietern. Der Test, an dem die Strafanstalten Pöschwies, Lenzburg AG und Champ-Dollon GE teilnahmen, habe die Machbarkeit bewiesen, war das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Juli überzeugt. Es gebe aber Probleme je nach Gebäudeart und Standort. Grundsätzlich dürfe der Handyempfang ausserhalb der Gefängnisse nicht gestört werden.

Hier liegt der Knackpunkt in Regensdorf: Um das Handynetz innerhalb des modernen Gefängnisbaus erfolgreich zu stören, wäre ein starker Sender nötig. Damit aber würde man die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) verletzen. Zudem wäre der Empfang weit in die Agglomeration hinein gestört, sagte Pöschwies-Direktor Ueli Graf am Freitag zu einem Bericht des «Zürcher Unterländers». In Pöschwies wären deshalb viele schwache Sender nötig. Dies ist aber laut Graf technisch nicht machbar und kaum finanzierbar. Zwischen 1,3 und 3 Millionen Franken an Investitionen wären nötig. Mit diesem Geld wären aber erst Geräte und Elektronik bezahlt, noch nicht aber der Unterhalt. Aus diesen Gründen kommt das System des im Frühling getesteten Anbieters nicht in Frage.

Die Mobiltelefonie in Gefängnissen ist gleichwohl ein grosses Problem. Immer wieder werden Handys von Besuchern eingeschleust oder über die Mauern geworfen, sagte Graf weiter. Deshalb werde weiterhin nach einem Anbieter gesucht, der für die Verhältnisse in Pöschwies technisch geeignet ist und finanziert werden kann. Zufrieden mit dem Test war man hingegen in der Strafanstalt Lenzburg. Die Gefängnisse dürfen voraussichtlich ab nächstem Jahr Störsender installieren. Das BAKOM will nach den erfolgreichen Tests entsprechende Ausnahmeregelungen ausarbeiten. Die Gefängnisse wollen mit den Störsendern verhindern, dass Insassen mit Handys ihre Flucht koordinieren, Opfer belästigen oder Drogengeschäfte abwickeln. Zeitlich begrenzte Telefonate dürfen die Häftlinge in der Regel von Kabinen innerhalb des Gefängnisses ausführen. Siehe auch: Schweizer Gefängnisse ab 2006 mit Handy-Störsendern