Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat CVP-Ständerat Filippo Lombardi wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand zu einer Busse von 21 600 Franken verurteilt. Überdies fordert sie, dass der bedingte Vollzug einer 15-tägigen Gefängnisstrafe aufgehoben wird. Lombardi wird gegen diesen Strafbefehl Rekurs einreichen, wie er am Dienstag auf Anfrage sagte. Damit muss ein Richter entscheiden, ob der Chef des Privatsenders TeleTicino ins Gefängnis muss. Lombardi hatte mit seiner Partei vereinbart, von seinem Amt als Ständerat zurückzutreten, sollte er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Bis ein definitives Urteil vorliegt, könnten aber dank verschiedenen Rekursmöglichkeiten noch Jahre vergehen. Lombardi will deshalb bei den eidgenössischen Wahlen vom Oktober erneut kandidieren. Das letzte Wort habe aber die Partei, schreibt er in einem Communiqué.
Während Lombardi sich dem Urteil der Wähler problemlos fügen würde, mag er die Entscheidung von Staatsanwältin Maria Galliani nicht akzeptieren. Vorab bei der Beurteilung des Unfalls vom 7. April 2005 auf der Autobahn A3 bei Horgen hat der 51-Jährige eine ganz andere Ansicht als die Staatsanwältin. Laut der gerichtsmedizinischen Untersuchung hatte Lombardi einen Blutalkoholwert von mindestens 0,6 Promille. Überdies soll er stark übermüdet gewesen sein. Dies veranlasste die Staatsanwältin, den im Oktober 2001 vom Untersuchungsrichteramt Bern-Mittelland erlassenen bedingten Vollzug einer 15-tägigen Gefängnisstrafe in einen unbedingten Vollzug umzuwandeln. Dazu kommt noch eine effektiv zu zahlende Busse von 300 Franken.
Für Lombardi war jedoch nicht ein Schlafanfall der Grund für den Unfall, sondern eine kurze Herzsynkope. Der Politiker beruft sich auf ein Attest der Ärzte, die ihn wenige Tage nach dem Unfall an den Herzkranzgefässen operierten. Bei der Gerichtsverhandlung wird also die Frage nach dem Grund für den Unfall eine zentrale Rolle spielen. Daneben wird sich Lombardi auch noch wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit den gefälschten Auflagenzahlen beim «Giornale del Popolo» verantworten müssen. Lombardi, der von Juni 1987 bis Januar 1996 Chefredaktor des Blattes war, hat dabei seine Mitschuld bereits eingeräumt. Er hoffe, dass diese bedauerliche Angelegenheit nicht die neun Jahre auslösche, in denen er und seine Mitarbeiter um das Überleben der Kurienzeitung gekämpft hätten. Das «Giornale del Popolo» sichere heute noch viele Arbeitsplätze und bereichere die Tessiner Medienvielfalt, hält der CVP-Ständerat in seiner Erklärung fest.
Dienstag
05.06.2007