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Mittwoch
13.09.2006

Der deutsche Handelskonzern Metro hat im Streit über die EU-weite Eintragung seiner Marke einen womöglich entscheidenden Sieg über die britische Supermarkt-Kette Tesco verbucht. Das zweithöchste EU-Gericht hob am Mittwoch in Luxemburg die Entscheidung des EU-Markenamtes auf, das Bildzeichen «Metro» nicht für das deutsche Unternehmen zu schützen. Tesco hatte erklärt, sie habe ältere nationale Rechte an der Marke. Die Kette betreibt kleinere Lebensmittelmärkte unter der Bezeichnung «Tesco Metro».

Zwar hatte Tesco versäumt, den abgelaufenen nationalen Schutz ihrer Marke zu verlängern. Dennoch hatte das EU-Markenamt Tesco Recht gegeben und die Eintragung für Metro abgelehnt. Das Gericht erster Instanz urteilte nun aber, nachdem Tescos nationale Marke abgelaufen sei, sei diese kein Hindernis für die EU-Eintragung einer neuen Metro-Marke. Gegen das Urteil ist innerhalb von zwei Monaten Revision beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.