Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat den Zürcher Regionalsender TeleZüri getadelt, weil dieser den Inhaber eines Pelzgeschäfts ohne dessen Einwilligung gezeigt hatte. Bei dem Beitrag ging es im Oktober 2006 um die Lancierung eines Pelzfrei-Labels durch den Zürcher Tierschutzbund. Dabei waren während rund 20 Sekunden Szenen aus einem Pelzgeschäft gezeigt worden, wobei Inhaber und Mitarbeiterinnen gut erkennbar waren. Im Off-Kommentar wird erwähnt, dass der Inhaber keine Freude an dem Besuch gehabt und die Aktivistinnen aufgefordert habe, das Geschäft umgehend zu verlassen.
Gegen diese Präsentation wehrte sich der Geschäftsbesitzer bei der UBI. Diese hiess seine Beschwerde nun gut und verlangt von TeleZüri, ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Fernsehsender dürften demnach Bilder einer Person nur mit deren Einwilligung ausstrahlen oder wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehe. Gegebenenfalls müssten die Personen anonymisiert werden. Die UBI hat ihren Entscheid mit 6 zu 2 Stimmen gefällt; er kann beim Bundesgericht angefochten werden. Ob der Tamedia-Konzern, zu dem TeleZüri gehört, diesen Schritt machen wird, werde nach dem Vorliegen der schriftlichen Begründung entschieden, sagte Verlags-Sprecher Christoph Zimmer am Mittwoch gegenüber dem Klein Report.
Mittwoch
25.07.2007