Der Verband der Schweizer Regional Fernsehen begrüsst die laufende Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) und die bevorstehende Revision des dazugehörigen Gesetzes (RTVG). Er hat aber einige weitergehende Forderungen formuliert. Der Verband teilte mit, dass er für seine Mitglieder weniger verpflichtende Rahmenbedingungen will, um die Liberalisierung des Fernsehmarkts zu fördern und somit eine dynamische und solide Entwicklung der privaten und konzessionierten Fernsehsender der Schweiz zu schaffen.
Das heisst etwa, dass Telesuisse für die Senkung des Eigenfinanzierungsgrads von 50 auf 30 Prozent ist, was der Verband im Rahmen einer Bitte um Stellungnahme des Uvek dem Bundesamt mitteilte und was nun gemäss dem Bakom auch vorgesehen ist.
Weiter verlangt Telesuisse «eine Gleichbehandlung mit der SRG im Zusammenhang mit der Umstellung auf HD-Fernsehen für alle privaten Veranstalter als auch die Garantie, dass letztere erst in einem letzten Schritt, bei einer digitalen Haushaltsdurchdringung von mindestens 80 Prozent, aus der analogen Verbreitung auszusteigen hätten».
Telesuisse ist zudem für die Erhöhung der Gebührenanteile für private Veranstalter mit Leistungsauftrag. Jeder konzessionierte Veranstalter habe sehr anspruchsvolle regionale Informationsaufträge zu erfüllen, so die Begründung des Verbandes. Bei der Bemessung der neuen Gebührenanteile sollen neu maximal vier Prozent der TV-Empfangsgebühren zugunsten der konzessionierten Veranstalter vergeben werden.
Der Verband will zudem den Gesetzesartikel über das Verbot an die regional konzessionierten Veranstalter, ihr Programm ausserhalb des Versorgungsgebiets ihrer Konzession zu verbreiten, streichen. Diese Forderung wurde bereits in der Stellungnahme «Teilrevision RTVG - Inputs, Anträge und Bemerkungen der Verbände Telesuisse, VSP, RRR, CH-Medien für das Bakom» formuliert, wo mehrere Anpassungsvorschläge eingebracht wurden, welche weiter als die vorgeschlagenen RTVV-Änderungen gehen.