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Donnerstag
10.07.2003

Die Betreiber von Mobilfunknetzen müssen der Justiz Daten zur Verfügung stellen. Diesen Entscheid gab die Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) am Donnerstag bekannt. Sie hatte sechs Beschwerden der Mobiltelefonanbieter Swisscom, Orange und Sunrise zu behandeln, die sich gegen die Herausgabe der Daten zur Wehr gesetzt hatten. Die Telefonanbieter waren vom Dienst für Besondere Aufgaben (DBA) des Uvek aufgefordert worden, der Bitte von Untersuchungsrichtern nach einer Abhöraktion zu drei in den Jahren 2001 und 2002 begangenen Verbrechen in der Westschweiz nachzukommen.

Die Rekurskommission hat nun festgestellt, dass der DBA die entsprechende Aufforderung erst aussprach, nachdem er geprüft hatte, ob die Gesuchsteller von Gesetzes wegen ermächtigt waren, solche telefonischen Überwachungen anzuordnen. Weiter hatte der DBA geprüft, ob die strafrechtlichen Ermittlungen überhaupt Straftaten betreffen, bei deren Ermittlung von Gesetzes wegen telefonische Überwachungen angeordnet werden können. Auf weitere Prüfungen wurde verzichtet.

Fazit der Kommission: «Die Rekurskommission ist nach eingehender Prüfung zum Schluss gekommen, dass der DBA das Gesetz nicht verletzte, indem er seine Prüfung auf die zwei obgenannten Fragen beschränkt hat.» Weiter hielt die Rekurskommission fest, sie habe die Rechtmässigkeit der angeordneten Überwachungsmassnahmen nicht überprüft. Diese Prüfung obliege der kantonalen Berufungskammer, die von Gesetzes wegen die vom jeweiligen Untersuchungsrichter angeordneten Überwachungsmassnahmen bewilligt. Gegen die Entscheide der Rekurskommission kann beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden.