In Deutschland werden Konsumenten in Zukunft besser vor unerwünschten Werbeanrufen geschützt. Die Regierung beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Bei unerlaubter Telefonwerbung können Firmen künftig mit einer Geldbusse von bis zu 50 000 Euro bestraft werden. Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten. Langfristige Verträge - etwa beim Wechsel der Telefongesellschaft oder des Stromanbieters - sollen erst gültig werden, wenn der Kunde den Anbieterwechsel schriftlich bestätigt. Werbeanrufer, die zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrücken, müssen mit Bussen bis zu 10 000 Euro rechnen. Der deutsche Bundestag (Parlament) und der Bundesrat (Länderkammer) müssen noch zustimmen.
Mittwoch
30.07.2008