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Dienstag
10.06.2008

Wer auf eine redaktionelle Anfrage für eine Stellungnahme zu einem kritischen Artikel nicht reagiert, dafür aber später den Schweizer Presserat einschalten will, kann nicht mit dem Wohlwollen der angerufenen Instanz rechnen. So geschehen, als der «K-Tipp» an einem Artikel zum Thema Tonbandaufnahmen bei Verkaufsgesprächen arbeitete und dazu eine Firma mit Vorwürfen konfrontierte. Diese liess die gesetzte Frist von einer Woche ohne Echo verstreichen und meldete sich erst drei Wochen später, weil die zuständige Person vorher in den Ferien gewesen sei. Um einen Aufschub hatte allerdings niemand gebeten. Zudem versuchte sich die betroffene Firma mit einer strittigen Rechtsauffassung aus der Schusslinie zu ziehen, was den Presserat dazu veranlasste, die Beschwerde in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme abzuweisen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24040.htm