Entscheid im Streit zwischen dem Kabelnetzbetreiber Cablecom und dem Fernsehfilm-Kanal Teleclub: Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) hat laut Mitteilung von Teleclub am 29. Oktober 2002 das Gesuch der Cablecom um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen. Am 23. September 2002 hatte die Wettbewerbskommission im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Untersuchungsverfahrens gegenüber der Cablecom angeordnet, dass Cablecom verpflichtet sei, ab sofort die digitalen Fernsehsignale der Teleclub AG auf dem Cablecom-Kabelnetz zu übertragen.
Gleichzeitig wurde einer allfälligen Beschwerde gegen diese angeordneten Massnahmen die aufschiebende Wirkung entzogen. Gegen diesen Entscheid der Wettbewerbskommission hat die Cablecom Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen erhoben und zugleich ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Dieses Gesuch hat die Reko/Wef nun abgewiesen. Die Cablecom sei damit verpflichtet, die digitalen Fernsehsignale von Teleclub sofort auf dem Cablecom-Kabelnetz zu übertragen, ist die Teleclub AG überzeugt. «Rein technisch könnte das in wenigen Tagen passieren aber ich glaube es erst, wenn ich es sehe», sagte Patrick Gantner von der Teleclub AG am Donnerstag zum Klein Report.
Doch die Cablecom gibt sich bedeckt: «Wir haben noch nicht entschieden, wie wir reagieren werden; grundsätzlich ist aber der Weg ans Bundesgericht offen», sagte Calblecom-Sprecher Stefan Hackh am Donnerstag zum Klein Report. Selbstverständlich werde sich der Kabelnetzbetreiber an die behördlichen Anweisungen halten und mit der Aufschaltung beginnen, «sobald mit Teleclub eine Einigung bezüglich der kommerziellen Konditionen gefunden wird», wie es im Communiqué heisst. Die Cablecom wehrt sich gegen den Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit und bezeichnet sie als «Unbundling-Entscheid» durch die Hintertür. In letzter Konsequenz führe der Entscheid dazu, dass jeder Programmanbieter jeden Infrastrukturbetreiber dazu zwingen könne, seine Programme zu übertragen und die entsprechende Set-Top-Box auf dem Netz zuzulassen. - Mehr dazu: Cablecom verklagt Teleclub wegen Falschaussagen, Cablecom und Teleclub im Clinch und Cablecom muss Teleclub digital aufschalten
Donnerstag
31.10.2002