Der Termin zur Einreichung eines Rekurses gegen die Entscheide des Departements für Umwelt Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) in Sachen Radio- und TV-Konzessionen läuft Ende dieser Woche ab, und entsprechend häufen sich die entsprechenden Mitteilungen. Am Donnerstag hat sich auch Tele Säntis von Günter Heuberger (Tele Top) gemeldet, der beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs eingelegt hat gegen die Verweigerung einer Konzession für die Region Ostschweiz (Kantone St. Gallen, Appenzell, Teile des Kantons Thurgau). Stattdessen hatte die Tele Ostschweiz AG (TVO) den Zuschlag erhalten, die zur NZZ-Gruppe gehört.
«Die Verfügung des Uvek vom 31. Oktober 2008 in Sachen Tele Säntis AG und TVO AG wird wegen der unrichtigen Beurteilung der Qualifikations- und Selektionskriterien, die als Rechtsverletzungen, aber auch als Überschreitung bzw. Missbrauch des Ermessensspielraums und der nicht pflichtgemässen Ausübung der behördlichen Entscheidungsfreiheit zu qualifizieren sind, angefochten», heisst es in gewundenem Juristendeutsch. Es sei unverständlich, wieso das Uvek in seiner Verfügung zum Schluss kommt, dass der Säntis-Konkurrent TVO die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährde, obschon der Bundesrat selbst das Beispiel St. Gallen (Radio Aktuell, Tele Ostschweiz und «St. Galler Tagblatt») explizit als «potenzielle Beeinträchtigung der publizistischen Vielfalt» bezeichnet habe.
Im Weiteren kritisiert die Tele-Säntis-Eingabe, dass die TVO AG im Anhörungsverfahren «eindeutige Änderungen am ursprünglich eingereichten Konzessionsgesuch gemacht» habe, was laut Spielregeln nicht erlaubt gewesen wäre. Ebenfalls zitiert die Medienmitteilung von Günter Heuberger aus der Stellungnahme der Regierungen von St. Gallen und Appenzell, um seinen Standpunkt zu stärken. Weiter habe das Uvek «mit dem Konzessionsentscheid die ambivalente Haltung der Gesuchstellerin TVO AG zur Erfüllung der Leistungsaufträge nicht berücksichtigt». Und schliesslich spricht er die Vermutung aus, das Uvek habe «offensichtlich aus politischen Gründen» dem Gesuchsteller neben der Konzession für den Raum Zürich-Nordostschweiz (Zürich, Schaffhausen und Teile des Thurgaus) nicht gleich noch eine zweite Konzession erteilen wollen.
Donnerstag
04.12.2008