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Freitag
15.01.2010

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Winterthur hat den Antrag von Tele Säntis gegen Tele Ostschweiz für provisorische Massnahmen wegen einer Medienkampagne abgewiesen. Hintergrund war der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Beschwerde von Tele Säntis gegen die Konzessionserteilung an Tele Ostschweiz gutgeheissen und das Geschäft zur Neubeurteilung an das Uvek zurückgewiesen hatte.

Darauf führte Tele Ostschweiz eine Medienkampagne in eigener Sache, ohne dem Initianten von Tele Säntis die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben und ohne das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in seiner ganzen Tragweite darzulegen. Dies berichtet Günter Heuberger, Geschäftsführer von Tele Top, der sich mit dem Projekt Tele Säntis im Raum Ostschweiz um eine Konzession bemüht.

«Weil die Einzelrichterin sich nicht zu den eigentlichen Vorwürfen, Tele Ostschweiz berichte einseitig und unausgewogen, äusserte, bleibt die Klage wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) selbstverständlich hängig. Da von Tele Ostschweiz mit dieser unkorrekten Kampagne in eigener Sache auch wesentliche Programmgrundsätze verletzt wurden, ist parallel zum zivilrechtlichen Verfahren ein öffentlich-rechtliches Verfahren bei der Ombudsstelle für Radio und Fernsehen eingeleitet worden», hält Günter Heuberger in seiner Argumention fest. Die einseitige Berichterstattung von Tele Ostschweiz werde nun im Rahmen der Prüfung einer Übergangskonzession vom Uvek bzw. Bundesamt für Kommunikation geprüft, so Heuberger abschliessend.

Mehr über den Privatsender: Tele Säntis möchte eine Übergangskonzession für die Ostschweiz