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Freitag
27.02.2009

Der Tele-Top-Betreiber Günter Heuberger kann weiterhin darauf hoffen, mit seinem Gesuch für ein Tele Säntis im Raum Ostschweiz erfolgreich zu sein. Das Bundesverwaltungsgericht habe einen Antrag seines Konkurrenten Tele Ostschweiz (TVO) abgelehnt, der Top-Beschwerde gegen die Konzessionserteilung die aufschiebende Wirkung zu entziehen, teilte Heuberger am Freitag mit.

Im vergangenen Oktober hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die TV-Konzession für die Region Ostschweiz der TVO (St. Galler Tagblatt AG, NZZ-Gruppe) gegeben, wogegen sich Tele-Säntis-Initiant Günter Heuberger mit einer Beschwerde wehrte. Dieser Beschwerde wollte die TVO die aufschiebende Wirkung entziehen, was das Bundsverwaltungsgericht jetzt «mangels überzeugender Gründe» abgelehnt hat, wie Heuberger mitteilte.

In ihrer Eingabe habe die TVO «unverhohlen» damit gedroht, «dass sie ihre publizistischen Leistungen während der Dauer des Verfahrens reduzieren würde». Demgegenüber habe jetzt das Bundesverwaltungsgericht festgehalten, «dass die TVO bei ihrer Argumentation verkenne, dass sie mangels rechtskräftiger Konzession gar nicht verpflichtet sei, einen Service-Public-Auftrag zu erfüllen». Tele Ostschweiz sei durch die Nichtauszahlung der Gebühren «nicht unmittelbar in der Existenz bedroht».

Gegenüber dem Klein Report relativierte André Moesch, Leiter E-Medien von Tele Ostschweiz, diese Aussage: «Klar haben wir finanzielle Probleme wie alle in der Branche, aber im Moment ist nicht vorgesehen, die Leistungen zu reduzieren oder Leute zu entlassen.» - Siehe auch: Bündner Radio-Hoffnung von Roger Schawinski bleibt