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Mittwoch
22.10.2008

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den Regionalsender Tele M1 abgewiesen und das Vorgehen der TV-Station bei der Verwendung von Bildern von einer privaten Internetseite gutgeheissen. Tele M1 hatte im April dieses Jahres zweimal über einen Unfall berichtet, bei dem ein Motorradfahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit frontal in ein Auto geprallt und dabei tödlich verunfallt war. Dazu hatte der Sender verfremdetes Bildmaterial von der Homepage des Unfallopfers verwendet, was von der Frau des Verstorbenen beanstandet worden war.

Der Presserat hält laut der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme fest, dass «nicht alles Private, das öffentlich gemacht oder für die Öffentlichkeit einsehbar sei» vorbehaltlos reproduziert und weiterverbreitet werden dürfe. Weil aber Tele M1 das Material aus dem Internet sowie Bilder von der Unfallstelle mit einem Gedenkkreuz der Angehörigen nur im Zusammenhang mit dem Unfall verwendet habe, sei es «im konkreter Fall zulässig» gewesen, die Bilder zu verwenden. Wörtlich schreibt der Presserat: «Wer seine Trauer - auch mit persönlichen Bildern - selber derart öffentlich macht, kann sich nicht auf den Schutz der Privatsphäre berufen, wenn Medien darüber berichten.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24310.htm