Privathaushalte können künftig selbst entscheiden, ob sie an statistischen Umfragen des Bundesamtes für Statistik (BFS), etwa an der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung, teilnehmen wollen oder nicht. Eine entsprechende Änderung im Bundesstatistikgesetz (BStatG), die auf eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion von 2009 zurückgeht, tritt per 15. Juli in Kraft. Bestehen bleibt die Auskunftspflicht weiterhin bei der periodischen Volkszählung.
Im Gegenzug sichert der Bund dem Bundesamt für Statistik zu, «indirekte Erhebungen» durchführen zu dürfen, also bei der Datenerhebung auf bereits bestehende Register zurückzugreifen. Dies entspreche der vom BFS seit einigen Jahren verfolgten Strategie, die Erhebungsbelastung seitens der Befragten zu beschränken, wie der Bundesrat am Mittwoch schreibt.