Der Zürcher Radiounternehmer Roger Schawinski und sein Geschäftspartner Stefan Bühler dürfen unter «Radio Grischa Stream» weiterhin senden.
Roger Schawinski lässt nicht locker. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) umgestossen hatte und die Konzession für das Bündner Radio dem Verlag Somedia der Familie Lebrument zugesprochen hatte, sendet der Zürcher Radiomann nun unter «Radio Grischa Stream» ein 24-stündiges Musikprogramm.
Schawinskis Bündner Geschäftspartner Stefan Bühler sagte am Donnerstag zum Klein Report: «Es ist wichtig, dass wir unter diesem Namen präsent sind.» Dies passt wiederum Somedia nicht. Der Verlag wollte den Stream mit einer superprovisorischen Verfügung verhindern.
Dies lehnte die zweite zivilrechtliche Kammer des Obergerichtes vom Kanton Graubünden per Entscheid am 4. April nun jedoch ab. Die Dringlichkeit des Anliegens sei nicht gegeben, zumal diese durch ein ungebührliches Verhalten der Somedia selbst verschuldet sei. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Initianten schon im April 2024 angekündigt hatten, ihren Sender unter dem Namen «Radio Grischa» zu betreiben. Dazu hätten sie unter anderem auch eine kantonsweite Plakatkampagne lanciert.
Die Somedia habe damals zugewartet und keine Dringlichkeit geltend gemacht. Die Somedia betrieb ihr Radio bis 2015 unter dem Namen «Radio Grischa». Dann nannten sie den Sender während zehn Jahren «RSO». Damit verloren sie den Markenschutz für «Radio Grischa», den die Initianten vor einem Jahr mit Eintrag beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigenturm (IGE) für sich geltend machten, wie der Klein Report berichtete.
Auf Nachfrage des Klein Reports zeigt sich Bühler zufrieden – überbewerten will er den Entscheid aber nicht: «Es ist ein Etappensieg – nicht mehr und nicht weniger».
Eine andere Entwicklung gibt ihm dagegen Hoffnung. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag auf Revision des Urteils gegen Schawinski und Bühler gutgeheissen – und das Verfahren neu eröffnet.
Derzeit ist ein Schriftenwechsel im Gang, der bis am 14. April abgeschlossen sein wird. Involviert: Das Bakom von Bundesrat Albert Rösti, Somedia sowie Schawinski und Bühler.
Über die Erfolgschancen will Stefan Bühler nicht spekulieren. Er hält aber gegenüber dem Klein Report fest: «Die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht auf unseren Revisionsantrag eingetreten ist und das Institut für Geistiges Eigentum den bisherigen Markenschutz für Radio Grischa aufgehoben hat, zeigt, dass die Verfahren um die Konzessionserteilung wieder offen sind.»
Dies wäre auch im Sinn der Geschäftsleute Bühler und Schawinksi. Das für ihr Projekt eingerichtete nigelnagelneue Radiostudio in Chur kostete 900’000 Franken.
Erhalten sie keine Konzession, wäre diese Einrichtung ein Fall für den Sondermüll – oder den Radio-Flohmarkt.