Der Münchner Medienunternehmer Leo Kirch hat mit einer Klage gegen die Deutsche Bank teilweise Erfolg gehabt. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Entlastung von Management und Verwaltungsrat für das Jahr 2002 für nichtig erklärt. Nach einem Urteil vom Montag hätten die Aktionäre in der Hauptversammlung im Juni 2003 über den Konflikt Kirchs mit Ex-Vorstandssprecher Rolf Breuer informiert werden müssen. Die Entlastung kann aber problemlos bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden und hat keine Auswirkungen auf Schadensersatzforderungen Kirchs.
Der 82-Jährige macht Breuer für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich, weil dieser in einem Interview im Februar 2002 Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit geäussert hatte. Der Unternehmer hat gegen Breuer und die Deutsche Bank deswegen eine ganze Reihe von Prozessen gestartet. Das Münchner Landgericht wird am 10. März über das grösste Verfahren - eine milliardenschwere Schadensersatzklage - entscheiden.
Montag
16.02.2009