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Donnerstag
11.11.2010

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich in ihrer letzten Sitzung mit den ersten drei Folgen der Sendereihe «Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder» (RTL 2) befasst. Seit Beginn der Ausstrahlung am 7. Oktober waren viele Beschwerden bei der Kommission eingetroffen. Wie die KJM aber am Donnerstag mitteilte, ist sie zum Schluss gekommen, dass kein Verstoss gegen die Jugendschutzbestimmungen besteht.

Die KJM prüfte die RTL-2-Sendungen gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags bezüglich der Frage, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Dabei kann die unabhängige Kommission immer erst nach der Ausstrahlung prüfen.

Im Ergebnis kam die Kommission zu dem Entschluss, dass die Sendung trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. «Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen leider zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss», so der Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. «Zu begrüssen ist, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung nun noch ein Stück weit breiter diskutiert werden und das hoffentlich auch von Zielgruppen, die sich bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben.»

Auch eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftigt sich mit «Tatort Internet» im Hinblick auf die Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags. Das Thema wird in einer der nächsten ZAK-Sitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen.

Das erklärte Ziel von «Tatort Internet» ist es, aufzuklären, abzuschrecken und Informationen zum Thema «Sexueller Missbrauch im Internet» zu liefern.