Die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Schiedskommission) hat einen Tarif betreffend öffentliches Fernsehen während der Fussball-Europameisterschaft vom kommenden Juni genehmigt. Dieser Tarif gilt für Bildschirme oder Leinwände mit einer Grösse ab drei Metern Durchmesser. Dies teilte die Schiedskommission am Mittwoch mit.
Laut dem auf der Homepage der Suisa publizierten Tarif kostet es 60 Franken im Tag, wenn man einen solchen Grossbildschirm aufstellt und dafür keinen Eintritt oder Getränkeaufschlag verlangt. Wer sich die Vorführung zusätzlich bezahlen lässt, muss der Suisa 124.80 Franken abliefern (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). Für kleinere Fernseher, die extra für die Euro 08 aufgestellt werden, ist ein Pauschalbetrag von 25.95 Franken (zzgl. MwSt.) für die ganzen drei Wochen fällig.
«Zeitverschobene, abgeänderte oder mit anderen Inhalten ergänzte Sendungen fallen nicht unter diesen Tarif», heisst es weiter im Communiqué der Schiedskommission. Als «nicht zeitverschoben» betrachtet dabei dieses Gremium TV-Sendungen per Internet, obschon diese um einige Sekunden verzögert sind. «Diese Verzögerung ist so minim, dass wir dies als zeitgleich betrachten», sagte Andreas Stebler, Sprecher der Schiedskommission gegenüber dem Klein Report.
Der genehmigte Tarif gilt ab 15. Mai 2008 bis Ende 2010 und gelangt damit auch für die zeitgleich und unverändert wahrnehmbar gemachten Fussballspiele anlässlich der Europameisterschaften 2008 zur Anwendung. Die Schiedskommission legt indessen Wert auf die Feststellung, dass dieser Tarif über diesen Anlass hinaus für den Empfang von Fernsehsendungen auf öffentlichen Plätzen, in Stadien, Restaurants usw. gilt und es sich somit nicht um einen besonderen Euro-08-Tarif handelt. - Der Entscheid der Schiedskommission kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Mittwoch
09.04.2008