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Freitag
19.09.2003

Nach rund zehnwöchigen Verhandlungen haben sich die Gewerkschaften und die Unternehmensleitung von Tamedia am 10. September auf einen Sozialplan für den Bereich Zeitschriften geeinigt. Dieser wurde am 16. September an einer von den Gewerkschaften organisierten Abstimmung von den Tamedia-Mitarbeitenden angenommen, wie die Tamedia am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt gab. Der Sozialplan werde in den nächsten Tagen von den Sozialpartnern unterzeichnet.

Im Bereich Zeitschriften werden aufgrund der im Juni bekannt gegebenen Neuausrichtung 140 Stellen abgebaut. Gemäss dem Sozialplan erhalten alle von der Restrukturierung betroffenen Mitarbeitenden eine Verlängerung der Kündigungsfrist um einen Monat sowie wahlweise entweder eine Abgangsentschädigung von zwei Monatslöhnen oder während einer Zeitspanne von maximal acht Monaten die Differenz zwischen dem zuletzt erzielten Bruttolohn und der Arbeitslosenentschädigung, respektive dem neuen Lohn. Dies im Umfang von maximal 30 Prozent des letzten Lohnes, hiess es in der Mitteilung weiter. Betroffene Mitarbeiter über 58 Jahre, die sich vorzeitig pensionieren lassen wollen, erhalten neben den reglementarischen Leistungen einen einmaligen Zuschuss von 50 000 Franken zu ihrem Sparguthaben bei der Pensionskasse. Zudem öffnet Tamedia einen Fonds für Härtefälle in der Höhe von 0,5 Mio. Franken.

Die von den Sozialpartnern gemeinsam verabschiedete Lösung trage der Geschichte von Tamedia in Sozialplanverhandlungen, den branchenüblichen Standards sowie der wirtschaftlichen Situation von Tamedia Rechnung, hiess es weiter. Der zur Verfügung gestellte Betrag von gut 11,4 Mio. Franken entspreche in der Höhe jenem Angebot, das Tamedia den Gewerkschaften im Juli unterbreitet hatte. In vier weiteren offiziellen Verhandlungsrunden wurde danach mit den Sozialpartnern intensiv über die Verteilung der Gelder diskutiert. Tamedia sei mit dem jetzt vorliegenden Abschluss zufrieden. Für diejenigen Mitarbeitenden, die vom Stellenabbau im Zeitschriftenbereich betroffen sind, bedeute diese Einigung «Sicherheit und Klarheit über die ihnen zustehenden Leistungen».