«Die Medienunternehmen Edipresse und Tamedia haben sich entschieden, ihr Geschäft in der Schweiz zusammenzuführen. In einem ersten Schritt beteiligt sich das Zürcher Medienhaus mit 49,9 Prozent am Aktienkapital von Edipresse Schweiz.» Das gaben die beiden Unternehmen am Dienstagmorgen bekannt. Zu Beginn des Jahres 2011 sollen weitere 0,2 Prozent des Aktienkapitals den Besitzer und damit die Mehrheitsverhältnisse wechseln. Diese beiden Schritte kosten die Tamedia 226 Millionen Franken.
«Auf Anfang 2013 werden die Aktivitäten von Edipresse Schweiz vollständig mit Tamedia fusioniert.» Bei diesem dritten Schritt soll sich die Edipresse mit einem Aktienkapital an der Tamedia beteiligen zu Konditionen, die noch zu auszuhandeln seien. Das internationale Geschäft von Edipresse (etwa die Hälfte des heutigen Umsatzes) sei von der Transaktion nicht betroffen. Der ganze Vorgang stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die eidgenössische Wettbewerbskommission.
Publizistisch sollen in der Westschweiz die beiden Pendlerzeitungen («20 Minutes» und «Le Matin bleu») der Verlagshäuser rasch zusammengelegt werden. Im Internet soll der Stellenbereich über die Internet-Plattform Homegate ausgebaut werden, an der beide Unternehmen seit 2004 beteiligt sind.
Im Verwaltungsrat sind nach dem ersten Beteiligungsschritt: Pierre Lamunière, Präsident des Verwaltungsrates, Pietro Supino, Vizepräsident des Verwaltungsrates, Tibère Adler, Delegierter des Verwaltungsrates, sowie Tamedia-CEO Martin Kall und der Edipresse-Finanzchef Michel Preiswerk. Pierre Lamunière werde auch im VR der Tamedia Einsitz nehmen.
«Von der Vereinbarung nicht betroffen sind die Medien und Beteiligungen der derzeitigen Groupe Edipresse auf internationaler Ebene. Ebenfalls nicht Teil des Zusammenschlusses der beiden Unternehmen sind die Zeitschrift `Bilan` sowie die der Uhrenindustrie und der Luxusbranche gewidmeten Medien von Edipresse in der Schweiz», heisst es abschliessend.
Die Verwaltungsräte beider Medienhäuser haben der Fusion bereits zugestimmt. Die Transaktion unterliegt den geltenden Vorschriften des Wettbewerbsrechts und tritt erst nach erfolgter Zustimmung durch die eidgenössische Wettbewerbskommission in Kraft.
Dienstag
03.03.2009