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Donnerstag
16.08.2007

Die Freiburger Tageszeitung «La Liberté» hat einen Rechtsstreit mit der Raël-Sekte für sich entschieden. Ein Waadtländer Zivilgericht hat die Forderung von zwei Raëlianerinnen nach 15 000 Franken Genugtuung abgelehnt. Wie die «Liberté» am Donnerstag mitteilte, müssen sich die Sektenmitglieder stattdessen mit 6080 Franken an den Gerichtskosten der Redaktion beteiligen. Dagegen wollen die Raëlianer rekurrieren.

Sie fühlten sich von der Zeitung angegriffen. «La Liberté» hatte aufgedeckt, dass hinter einer Veranstaltungsreihe in einem Lausanner Restaurant zwei Frauen aus der Sekte standen. Gleichzeitig informierte die «La Liberté» über die Ideologie der Sekte, die unter anderem eine Unterordnung der Frau, eine aktive Sexualerziehung von Kindern sowie das Klonen von Menschen predigt.

Das Gericht wies nun alle Anträge der Raëlianerinnen ab. Gemäss Urteil lassen sich die von der «La Liberté» aufgeführten Aspekte in den Schriften der Raëlianer nachlesen. Die Information der Bevölkerung über die Medien sei nicht unstatthaft und entspreche einem öffentlichen Interesse. Dieses sei höher zu gewichten als die Ehrenrechte der Sektenmitglieder, erklärten die Richter laut «Liberté». Die Raëlianer wollen den Urteilsspruch nicht akzeptieren. Man werde gegen diesen «inakzeptablen Entscheid» Rekurs einlegen, sagte Philippe Chabloz, Führer der Raëlianer in der Schweiz, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Bereits 1998 waren sich die «Liberté» und die Anhänger Raëls vor Gericht gegenübergestanden. Der Sekte war eine Gegendarstellung verweigert worden, nachdem die Tageszeitung berichtet hatte, dass die Raëlianer in ihren Schriften «theoretisch Pädophilie und Inzest predige». Das Bundesgericht lehnte die Anträge auf Gegendarstellung der Sekte ab.