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Montag
10.09.2007

Der «Tages-Anzeiger» hat Mirko Kovats mit einem Artikel über seine vermeintlichen Absichten bei der angestrebten Unaxis-Beteiligung in seiner Persönlichkeit verletzt. Das Bundesgericht in Lausanne hat das Urteil des Zürcher Obergerichts bestätigt. In dem Text vom 22. April 2005 hinterfragte die Journalistin die Absichten von Mirko Kovats für die von ihm angestrebte Beteiligung am Technologiekonzern Unaxis. Unter anderem wurde die Befürchtung geäussert, «dass Kovats die Kriegskasse (der Unaxis) an den Aktionären vorbei in sein eigenes Portemonnaie schmuggeln» wolle.

Das Zürcher Obergericht stellte im vergangenen Februar auf Kovats Klage hin fest, dass der «Tages-Anzeiger» damit seine Persönlichkeit verletzt habe. Die Zeitung wurde zur Publikation des Urteils verpflichtet. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Tamedia AG und der verantwortlichen Redaktorin nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern musste der Durchschnittsleser den Text so verstehen, dass sich Kovats aus den freien Mitteln der Gesellschaft unter Schädigung der Mitaktionäre heimlich habe bereichern wollen. Das Wort «schmuggeln» lege zudem nahe, dass er dies mit unlauteren Machenschaften habe bewerkstelligen wollen.

Die Aussagen würden damit insgesamt direkt auf das persönliche und gesellschaftliche Ansehen Kovats abzielen und so seine Persönlichkeit verletzen. Die Pressefreiheit vermöge diesen widerrechtlichen Eingriff nicht zu rechtfertigen. Bereits im vergangenen Mai hatte das Bundesgericht entschieden, dass sich die verantwortliche Journalistin mit ihren Aussagen nicht strafbar gemacht hat. Kovats hatte sie wegen Ehrverletzung angezeigt. Nach Ansicht der Lausanner Richter hat sie Kovats indessen weder strafbares noch strafwürdiges Verhalten vorgeworfen. Vielmehr sei es um eine Kritik an seiner Geschäftstätigkeit gegangen. Dies sei nicht in strafrechtlicher Weise ehrverletzend.