Als «offensichtlich unbegründet» hat der Schweizer Presserat eine Beschwerde zurückgewiesen, die sich gegen einen Bericht des Zürcher «Tages-Anzeigers» über unsaubere Geschäfte mit Immobilien gerichtet hatte. Der Vertreter einer im Artikel vom Januar 2006 genannten Firma hatte sich dagegen gewehrt, an Abzockereien mit nie gebauten oder nicht fertiggestellten Häusern beteiligt zu sein. Insbesondere warf er dem TA-Journalisten vor, Bericht und Kommentar vermengt zu haben. Zudem habe er nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, seine Sicht der Dinge darzulegen. Der Presserat hat dieses Ansinnen in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme rundweg abgelehnt. Wohl sei es richtig, dass ein entscheidendes Telefongespräch per Handy bei ungünstigen Bedingungen stattgefunden habe. Bei den wichtigsten Streitpunkten sei der Beschwerdeführer im Text aber korrekt zu Wort gekommen. Es gebe keine Verpflichtung für die Medien, eine Person «über die Stellungnahme zu den wichtigsten Punkten hinaus im Artikel umfassend zu Wort kommen zu lassen», heisst es wörtlich. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22700.htm
Donnerstag
25.01.2007