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Mittwoch
25.07.2012

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zwei Eilverfahren den europaweiten Vertrieb des Samsung-Tablets Galaxy Tab 7.7 verboten, den Vertrieb des ebenfalls strittigen Galaxy Tab 10.1 N hingegen erlaubt. Apple wollte für beide Modelle ein Verkaufsverbot erreichen, weil die Tablets das iPad nachahmen und dadurch Designrechte Apples, sogenannte Gemeinschaftsgeschmacksmuster, verletzen würden.

Wie zuvor bereits die erste Instanz, kam das Oberlandesgericht zum Schluss, dass «das gegenüber dem `Galaxy 10.1` veränderte Gerät das Apple-`iPad` weder unerlaubt nachahme noch das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze». Das Galaxy-Modell mit der Typenbezeichnung 10.1 N ist die Antwort des südkoreanischen Herstellers auf ein Verkaufsverbot für das Galaxy 10.1: Gegenüber der ursprünglichen Version hat es breitere Ränder, vorne angebrachte Lautsprecher und einen prominenten Samsung-Schriftzug.

Anders entschied das Gericht beim Galaxy Tab 7.7: Nachdem das Landesgericht Düsseldorf den Vertrieb des Modells im vergangenen September bereits der deutschen Samsungs-Tochter untersagt hat, wird der Verkauf in der europäischen Union nun auch dem koreanischen Mutterhaus verboten. Insbesondere mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten, so das Gericht, ahme das Galaxy Tab 7.7 Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster in unzulässiger Weise nach.