Tabakwerbung im World Wide Web ist in Zukunft nur noch erlaubt, wenn das Alter kontrolliert wird.
Der Bundesrat hat am Freitag die konkreten Regeln verkündet, wie er die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umsetzen will.
Mit dem neuen Tabakproduktgesetz vom Oktober 2024 wurden eigentlich schon ein Verbot der Abgabe an Minderjährige und Werbeeinschränkungen für alle Tabakprodukte und E-Zigaretten eingeführt.
Das Gesetz musste jedoch nochmals geändert werden, um die 2022 angenommenen Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umzusetzen. Daher hat das Parlament in der letzten Sommersession weitere Einschränkungen in der Werbung sowie bei Verkaufsförderung und Sponsoring beschlossen.
Künftig wird Werbung in der Presse verboten, ausser wenn der Titel mehrheitlich über Abos verkauft wird und «zu mindestens 98 Prozent» von Erwachsenen gelesen wird. Ganz verboten ist Werbung an den Verkaufsstellen.
Ausserdem darf im Web nicht mehr für «Zigis» geworben werden, wenn es kein System zur Alterskontrolle gibt. Per ID oder e-ID oder auch SwissID muss erst die Volljährigkeit geprüft werden, bevor die Werbung auf die User losgelassen wird.
Ausserdem regelt der Verordnungsentwurf, den der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat, wie die Tabak-Werbung und Sponsorings an Festivals und Events für die Augen von Minderjährigen unsichtbar gemacht werden sollen.
So soll der Zutritt zum Ort, wo sich die Werbung befindet, für Minderjährigen untersagt sein. «Am Eingang muss eine Alterskontrolle durchgeführt werden», heisst es aus Bern.



