Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Berlin das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Philippe Léger, für die Rechtsmässigkeit der EU-Richtlinie eines Tabakwerbeverbots insbesondere für Pressemedien kritisiert. BDZV, ZAW und VDZ appellierten an die deutsche Bundesregierung, mit der Umsetzung der Richtlinie bis zur endgültigen Entscheidung des EuGH zu warten und für den Fall der Klageabweisung das Tabakwerbeverbot nur auf grenzüberschreitende Printmedien gesetzlich anzuwenden.
Diese Forderung stehe auch im Zusammenhang mit der Bedrohung der Pressefreiheit durch inhaltliche Vorgaben für redaktionelle Medieninhalte im Zusammenhang mit dem Tabakwerbeverbot. So wurde in Frankreich bereits eine Zeitung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, weil in einer bildlichen Darstellung im Rahmen einer Sportberichterstattung das Logo einer Zigarettenmarke erkennbar war, wie BDZV, ZAW und VDZ mitteilten. Das Tabakwerbeverbot kostet nach ZAW-Angaben allein die Medien 118 Mio. Euro im deutschen Werbegeschäft. «Rechnet man die Folgen der nun befürchteten und teilweise vorbereiteten Zensur-Übergriffe der EU bei weiteren Branchen wie alkoholische Getränke, Lebensmittel und Pkw hinzu, müssten die Medien von einem bedrohten Werbevolumen von insgesamt 2,7 Mrd. Euro ausgehen, was zur Zeit 14% der Netto-Werbeeinnahmen der Medien entspricht», so ZAW-Sprecher Volker Nickel. Siehe auch: Deutsche Regierung will Tabakwerbeverbot schnell umsetzen
Dienstag
13.06.2006