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Donnerstag
02.02.2006

Die Tabakwerbung gerät in einem weiteren Kanton unter Beschuss: St. Gallen will künftig die Tabakwerbung auf öffentlichem Grund nicht mehr tolerieren. Die Regierung legte am Donnerstag eine entsprechende Botschaft ans Parlament vor, wie die Staatskanzlei mitteilt. Die Regierung erfüllt damit einen Auftrag des Kantonsrats: Dieser hatte 2003 die Motion «Werbeeinschränkung für Tabak» gutgeheissen. Danach sollten Voraussetzungen für ein Verbot von Tabakwerbung auf öffentlichem Grund geschaffen werden. Dazu gehören auch öffentliche Gebäude. Verboten werden soll Tabakwerbung auch auf privatem Grund, wenn sie von öffentlichem Grund her sichtbar ist.

Die Regierung begründet ihren Vorschlag auch mit dem gesundheitspolitischen Bedarf, die Tabakwerbung einzuschränken. Sie gewichte diesen Aspekt stärker als die Einwände der Tabak- und Werbeindustrie gegen ein Verbot. Tabakwerbung beeinflusse nicht nur die Markenwahl, sie erhöhe die Nachfrage nach Zigaretten insgesamt und verführe zum Rauchen, argumentiert die Regierung. Kantonale Verbote oder Einschränkungen von Tabakwerbung auf öffentlichem Grund verstossen laut der St. Galler Regierung nicht gegen Bundesrecht. Das Bundesgericht habe dies 2002 im Fall des Kantons Genf entschieden. Werbeeinschränkungen bestehen laut Medienmitteilung der St. Galler Staatskanzlei bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Zug; in Graubünden seien ebenfalls Werbeeinschränkungen erlassen worden. Sie sollen voraussichtlich am 1. April 2006 in Kraft treten. In 13 weiteren Kantonen seien Vorstösse hängig, schreibt die St. Galler Regierung.