Die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SWX hat am Montag eine Verschärfung der Publikationsvorschriften beschlossen. Einerseits werden die Fristen für die Einreichung von Finanzberichten verkürzt, andererseits will die SWX schnellere Auskunft über die Transaktionen von VR- und GL-Mitgliedern. Wie die Betreiberin der Schweizer Börse mitteilte, muss eine an der SWX kotierte Gesellschaft ihren Geschäfsbericht neu spätestens vier Monate nach dem Bilanzstichtag einreichen. Bisher hatten die Unternehmen sechs Monate Zeit. Zwischenberichte müssen neu drei (bisher: vier) Monate nach dem Stichtag des Zwischenabschlusses eingereicht werden. Transaktionen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und Geschäftsleitungs-Mitgliedern in Aktien des eigenen Unternehmens sollen künftig innert kürzerer Fristen offen gelegt werden. Den Entwurf für diese neue Regelung will die SWX in den nächsten Wochen in eine breite Vernehmlassung schicken und auf der SWX-Website publizieren.
Montag
05.05.2003