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Freitag
15.04.2011

Mit Verfügung vom 11. April hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) als Aufsichtsbehörde die von ihr mit der Registrierung von .ch- und .li-Domainnamen beauftragte Stiftung Switch verpflichtet, ihre kommerzielle Tochtergesellschaft Switchplus nicht mehr länger bevorzugt zu behandeln. «Switch kann die Schlussfolgerungen des Bundesamtes für Kommunikation nicht nachvollziehen und erwägt daher, die Verfügung anzufechten», teilte die Stiftung am Donnerstag mit. Switch zeigte sich über diese Beurteilung erstaunt, denn sowohl das Handelsgericht Zürich als auch die Wettbewerbskommission (Weko) hätten keine Nachteile für die Hosting-Provider und kein unzulässiges Verhalten durch Switch festgestellt.

«Der Verweis zur Tochtergesellschaft Switchplus erfolgt auf der Webseite www.switch.ch. Die vom Bakom delegierte Tätigkeit der Registrierung von Domainnamen erbringt Switch unter www.nic.ch», zeigte Switch auf. Und auf dieser Internetplattform würden alle Marktteilnehmer gleichwertig, transparent und diskriminierungsfrei dargestellt. Eine Diskriminierung anderer Marktteilnehmer oder eine Bevorzugung von Switchplus liege nicht vor. Die ungerechtfertigte Verfügung des Bakom beziehe sich auf die Darstellung von Switchplus auf der Website www.switch.ch. «Dort werden alle Dienste und Tätigkeiten von Switch dargestellt. Switch sieht das als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des Unternehmens», so die Stiftung.

«Die Switch-Tochtergesellschaft Switchplus AG hat sich mit innovativen Dienstleistungen für Domainnamen sowie für Mail-, Web- und CMS-Hosting im Schweizer Markt etabliert, was offensichtlich einem Kundenbedürfnis entspricht», so Switch weiter. Durch den Markteintritt von Switchplus sei der Hosting-Markt in der Schweiz beweglicher geworden. Von dieser Entwicklung profitierten letztendlich die Kunden.