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Donnerstag
12.03.2009

Die Aktion Medienfreiheit mit FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger und SVP-Nationalrätin Nathalie Rickli an der Spitze ruft die Stiftung Zürcher Journalistenpreis auf, Charlotte Jacquemart und Daniel Hug den Zürcher Journalistenpreis 2007 abzuerkennen. Dieser wurde ihnen aufgrund einer Artikelreihe über die Fusion der Swissfirst mit der Bellevue-Bank verliehen.

Mehrfach hatten die Journalisten Jacquemart und Hug behauptet, der Zusammenschluss zwischen Swissfirst und Bellevue-Bank habe die Pensionskassen in Millionenhöhe geschädigt. Auch haben die beiden Autoren suggeriert, es seien unlautere Methoden eingesetzt worden, um die Anlageverantwortlichen von Pensionskassen zum Verkauf von Swissfirst-Aktien zu bewegen. «Die Artikelserie bedeutete für den damals journalistisch an den Pranger gestellten Thomas Matter eine schwere Persönlichkeitsverletzung. Er musste seinen Posten räumen, die Swissfirst besteht nicht mehr, es wurden Dutzende von Arbeitsplätzen vernichtet.» Mit ihrem Aufruf wehrt sich die Aktion Medienfreiheit dagegen, «dass die Urheber solcher journalistischer Fehlleistungen noch durch prestigeträchtige Preise und Geldzahlungen belohnt werden.»

Monika Menne, Geschäftsführerin der Stiftung Zürcher Journalistenpreis, sagte am Donnerstag gegenüber dem Klein Report, nachdem sie mit Jurypräsident Fredy Gsteiger und Stiftungsratspräsident Christoph Born (hat u.a. «NZZ am Sonntag»-Mandate) Rücksprache gehalten hatte: «Der Stiftungsrat hat den Aufruf der Aktion Medienfreiheit zur Kenntnis genommen und wird die Thematik an der nächsten gemeinsamen Sitzung mit der Jury erörtern.» Diese Sitzung werde noch in diesem Monat stattfinden.

Felix E. Müller, Chefredaktor der «NZZ am Sonntag», nahm gegenüber dem Klein Report zur Pressemitteilung der Aktion «Medienfreiheit» Stellung, wie sie in Ausschnitten in diesem Text publiziert ist:
«1. Es ist falsch, dass sich die `NZZ am Sonntag` für eine `irreführende, tatsachenwidrige Artikelserie` im Fall Matter entschuldigen musste. Richtig ist, dass sie sich für zwei von über einem Dutzend Aussagen/Thesen über diesen Fall entschuldigt hat.
2. Es ist falsch, dass die von der `NZZ am Sonntag` publizierte Erklärung «auf richterliche Anordnung» erfolgt ist. Tatsache ist, dass es sich um einen Vergleich handelt, bei dem Thomas Matter seine Geldforderungen in der Höhe von über 10,7 Millionen Franken zurückgezogen hat.
3. Über die Hintergründe der Fusion Bellevue/Swissfirst informiert auch eine Verfügung der EBK (vgl. Bulletin 51/2008, S. 113 ff.). Darin steht, dass dabei wiederholt und in schwerer Weise gegen die börsengesetzlichen Verhaltenspflichten und gegen das Gebot einwandfreier Geschäftstätigkeit verstossen wurde.»

Und Felix E. Müller fügt an: «Im Übrigen handelt es sich bei der `Aktion Medienfreiheit` um eine Frontorganisation der SVP, der Thomas Matter bekanntlich nahesteht.» Weitere Infos: Sorry, sorry Thomas Matter
und «Neue Zürcher Zeitung» mit Millionenklage eingedeckt