Das Bundesgericht hat heute sein Urteil im Sanktionsverfahren der Wettbewerbskommission (Weko) in Sachen Mobilterminierungsgebühren bekannt gegeben. Darin wird die Beschwerde von Swisscom gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Marktbeherrschung von Swisscom bei der Mobilterminierung gutgeheissen. Zudem wird die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen.
In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest, dass die Swisscom sich bei der Festlegung der Mobilterminierungsgebühren nicht missbräuchlich verhalten habe; für eine Feststellung der Marktbeherrschung von Swisscom bestehe keine rechtliche Grundlage. Das Bundesgericht folgt damit der Argumentation von Swisscom und hebt die von der Weko in Sachen Mobilterminierungsgebühren erlassene Sanktionsverfügung vollständig auf. Damit wird Swisscom die von der Weko verhängte Busse in Höhe von 333 Millionen Franken definitiv nicht bezahlen müssen.
Die Weko eröffnete im Oktober 2002 gegen die drei Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange eine Untersuchung zu den Mobilterminierungsgebühren. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber anderen Fernmeldedienstanbietern für die Terminierung von Anrufen in seinem Netz in Rechnung. Die Weko gelangte zum Ergebnis, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht habe, indem sie in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 von den anderen Fernmeldedienstanbietern unangemessen hohe Preise erzwungen habe.
Donnerstag
21.04.2011