Content:

Freitag
07.11.2003

Dass die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Rahmen eines Interkonnektionsverfahrens zugunsten von TDC Schweiz AG und MCI Worldcom die Interkonnektionspreise für die Jahre 2000 bis 2003 senkt, passt der Swisscom nicht. Sie wird gegen die beiden ComCom-Verfügungen Beschwerde beim Bundesgericht einreichen, wie sie am Freitag in einer Medinemitteilung bekannt gab. Swisscom sei überzeugt, dass die Interkonnektionspreise den rechtlichen Vorgaben entsprechen, hiess es. Die Berechnung der Preise erfolgte jeweils auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenmethode Long-run incremental costs (LRIC). Zudem sei das Berechnungsmodell mit grossem Aufwand aufgebaut und laufend weiterentwickelt worden. Deshalb werde Swisscom die Verfügungen vor dem Bundesgericht mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechten, hiess es in der Mitteilung weiter.