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Mittwoch
04.01.2006

Die Bundesanwaltschaft hat Vorabklärungen aufgenommen, um herauszufinden, ob es im Zusammenhang mit dem Swisscom-Entscheid des Bundesrats möglicherweise zu Indiskretionen gekommen ist. Einen entsprechenden Hinweis hatte sie von der Bundeskanzlei erhalten. Ein Ermittlungsverfahren sei noch nicht eröffnet worden, kommentierte die Informationsstelle der Bundesanwaltschaft am Mittwoch einen gleichentags als Vorabdruck publizierten Bericht des Magazins «Facts» vom Donnerstag.

Untersucht werde, ob es zu Indiskretionen und zur Veröffentlichung vertraulicher Dokumente gekommen sei. Weitere Angaben machte die Bundesanwaltschaft nicht. Ob bestimmte Personen im Visier der Justiz stehen, gab sie nicht bekannt. Anlass der Untersuchung war ein Bericht in der «Weltwoche» vom 8. Dezember. Das Magazin hatte nachgezeichnet, wie es zu den im November publik gemachten Entscheiden des Bundesrats gekommen war, die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom zu veräussern und dem Telecomkonzern Ausland-Engagements zu untersagen.

Die Bundesanwaltschaft sei auf Grund des Hinweises von Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz auf eine mögliche Indiskretion aktiv geworden, bestätigte Vizekanzler und Bundesratssprecher Oswald Sigg den «Facts»-Bericht. Huber-Hotz habe im Auftrag des Bundesrats gehandelt. Indiskretionen über Verhandlungen im Bundesratszimmer haben in jüngster Zeit wiederholt für Schlagzeilen gesorgt und Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft ausgelöst. Bereits 2004 war der Kreis der Personen, die vertrauliche Dokumente der Regierung zu sehen bekommen, reduziert worden. Siehe auch: Bundesrat kämpft gegen Indiskretionen mit Telefon und Fax-Überprüfungen