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Montag
10.04.2006

Wegen angeblich missbräuchlicher Mobilfunkgebühren hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) der Swisscom mit einer beispiellosen Busse von 489 Millionen Franken wegen Marktmissbrauchs gedroht. Dabei handle es sich nur um eine Teilverfügung für die Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005, teilte die Swisscom am Montag mit. Die Untersuchung für die Zeit nach der Gebührensenkung durch Swisscom Mobile am 1. Juni 2005 solle weitergeführt werden.

Seiten des Weko-Sekretariats war keine Stellungnahme erhältlich: «Die Swisscom als börsenkotiertes Unternehmen MUSS informieren, die Weko DARF nicht, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt», sagte Weko-Sekretariatsdirektor Rolf Dähler am Montag zum Klein Report. Zusammen mit der Stellungnahme der Swisscom werde das Geschäft dann an die Kommission zum Entscheid gehen. Die Swisscom kündete an, ihre «Argumente bis am 22. Mai 2006 im Detail in das Verfahren einzubringen und behält sich vor, die Verfügung der Weko, sofern sie in dieser Form erlassen wird, bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen und allenfalls letztinstanzlich beim Bundesgericht anzufechten».

Die Weko hatte im Oktober 2002 gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange eine Untersuchung zu den Terminierungsgebühren eröffnet. Diese Gebühren stellt ein Mobilnetzbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung. Laut Sekretariat der Weko hatten zwar alle Schweizer Mobilfunkbetreiber ein Monopol auf ankommende Verbindungen in ihrem Netz, aber nur Swisscom Mobile habe in der fraglichen Zeit eine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie zu hohe Terminierungsgebühren verlangt habe. Die Swisscom weist den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zurück und hält die angedrohte Sanktion für ungerechtfertigt, wie es im Communiqué heisst. Die Verfügung der Weko kann die Swisscom vor der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen und letztinstanzlich vor Bundesgericht anfechten.