Auf den Antrag an die Wettbewerbskommission (Weko) wegen einer möglichen missbräuchlichen ADSL-Preispolitik reagierte die Swisscom umgehend pikiert: «Der Antrag an die Wettbewerbskommission sieht eine Sanktion in Höhe von rund 237 Millionen Franken wegen angeblich zu hoch angesetzter Preise für ADSL-Vorleistungsangebote vor. Swisscom weist die Vorwürfe zurück und hält eine Sanktion für ungerechtfertigt.»
Der Telecom-Konzern spricht mehrfach von einem «Verfügungsentwurf» und titelt die Medienmitteilung vom Donnerstagmorgen auch gleich mit: «Wettbewerb im Breitbandmarkt spielt». Noch eins obendrauf setzt der halbstaatliche Konzern mit der Bemerkung, dass es rechtlich zweifelhaft sei, «ob die Wettbewerbskommission in solchen Fällen überhaupt Sanktionen aussprechen darf».
Die Swisscom zieht (weiterhin) mit allen juristischen Mitteln ins Feld und schreibt: «Zum einen setzt die Verfügung eine Marktbeherrschung von Swisscom bei ADSL-Diensten voraus. Die Beurteilung genau dieser Frage ist jedoch beim Bundesverwaltungsgericht hängig und sollte in naher Zukunft geklärt werden. Zum anderen wird ebenfalls zurzeit vom Bundesverwaltungsgericht geklärt, ob gegen die Preisgestaltung eines Unternehmens Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung keine Marktbeherrschung rechtsgültig festgestellt war und die von der Weko als zulässig erachteten Preise gar nicht bekannt waren.»
Die Swisscom werde den Verfügungsentwurf nun prüfen und die Gelegenheit wahrnehmen, ihre Position zu begründen. «Die anschliessend folgende Verfügung der Weko kann beim Bundesverwaltungsgericht und letztinstanzlich vor Bundesgericht angefochten werden», skizziert die Swisscom ihr Szenario.
Donnerstag
13.11.2008