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Freitag
09.03.2012

Wie die ComCom ist auch das Bundesverwaltungsgericht der Ansicht, dass die Swisscom bei Mietleitungen eine «marktbeherrschende Stellung» einnimmt. Wie am Donnerstag bekannt wurde, haben die Richter am 28. Februar die Beschwerde der Swisscom gegen eine Zugangsverfügung der ComCom vom 10. März 2010 weitgehend abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere für die Jahre 2007 bis 2010 eine marktbeherrschende Stellung und - im Grundsatz - eine Angebotspflicht der Swisscom bei den Mietleitungen sämtlicher Bandbreiten im terminierenden Netz schweizweit bejaht. Gegenstand des Urteils ist eine Verfügung der ComCom in einem von der Firma COLT Telecom Services AG gegen die Swisscom angestrebten Mietleitungsverfahren.

In einzelnen Punkten ist das Gericht allerdings den Argumenten der Swisscom gefolgt: «Rückgängig zu machen ist die Anpassung bei den Preisen für Glasfaserspleissungen, wo entgegen der ComCom nicht auf die Preise des schweizweit billigsten (hypothetischen) Anbieters, sondern auf Mittelwerte abzustellen ist», urteilten die Richter. Zudem sei die ComCom mangels aufsichtsrechtlicher Kompetenz nicht befugt, die Swisscom zur Veröffentlichung des mit einer Ausnahme korrekt umschriebenen Mietleitungsangebots zu verpflichten. Sie hätte sie indes zur Unterbreitung eines entsprechenden Angebots an die COLT Telecom Services AG verpflichten dürfen, so die Richter. Sie haben die Angelegenheit deshalb an die ComCom zurückgewiesen. Diese muss die Mietleitungspreise für die Jahre 2007 bis 2009 im Sinne der Erwägungen neu festsetzen.

«Mit dem Urteil werden wichtige Grundsatzfragen in der Zugangsregulierung geklärt», kommentierte die Swisscom am Donnerstag das Urteil. Der Telekommunikationsanbieter will die Auswirkungen des Urteils und Anpassungen des «regulierten Mietleitungsangebots» genau prüfen. «Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in einem praktisch identischen Mietleitungsverfahren zwischen der Sunrise Communications AG und der Swisscom steht noch aus. Die Swisscom erwartet jedoch einen ähnlichen Ausgang», teilte das Unternehmen mit.

Mietleitungen sind Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, die eine exklusive Datenübertragung ermöglichen und beispielsweise für die Vernetzung verschiedener Unternehmensstandorte genutzt werden.