Die Swisscom muss der Konkurrenz ihr Breitbandnetz öffnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die frühere Monopolistin im diesem Bereich marktbeherrschend ist. Zeitpunkt und Bedingungen des Zugangs stehen noch nicht fest.
Im April 2007 hatte das Parlament das Monopol der Swisscom auf der letzten Meile von den Ortszentralen bis zum Hausanschluss geknackt. Um die Marktöffnung zu beschleunigen, sollten die Konkurrenten, die bislang nur das Breitbandangebot der Swisscom ihren Endkunden weiterverkaufen konnten, vier Jahre lang die Swisscom-ADSL-Anlagen in den Ortszentralen mieten können.
Die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) war im folgenden November auf ein Gesuch der Konkurrentin Sunrise hin zum Schluss gekommen, dass die Swisscom bei den Breitband-Datenleitungen (Bitstrom) marktbeherrschend sei und deshalb den Zugang zu gewähren habe.
Für ihren Entscheid hatte sich die ComCom auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (Weko) gestützt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Swisscom nun abgewiesen. Sie hatte argumentiert, dass die ComCom hinsichtlich der Marktbeherrschung den fraglichen Markt zu eng begrenzt habe.
Das trifft laut dem Gericht indessen nicht zu. Insbesondere sei die ComCom zu Recht davon ausgegangen, dass drahtlose Technologien wie UMTS oder WLAN keine echte Alternative zum schnellen Breitbandnetz bieten würden. Auch der Zugang zum vollständig entbündelten Teilnehmeranschluss zähle nicht zum fraglichen Markt.
Mit dem Urteil der Berner Richter steht allerdings noch nicht fest, wann und zu welchen Bedingungen der Zugang genau gewährt wird. Die Swisscom muss nun ein Angebot zu kostenorientierten Preisen vorlegen. Kommen die Anbieter zu keiner Einigung, können die Preise bei der ComCom angefochten werden.
Der Mitbewerber Sunrise begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Der Weg zu mehr Wettbewerb sei aber noch lange, schrieb Sunrise in einer Stellungnahme vom Donnerstag. Swisscom werde vermutlich in den kommenden Tagen ein Angebot für den Bitstrom-Zugang unterbreiten.
Cablecom wollte auf Anfrage des Klein Report am Donnerstag keinen Kommentar zum Urteil abgeben.
Donnerstag
19.02.2009