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Dienstag
15.05.2007

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die ADSL-Rabattpolitik von Swisscom gutgeheissen und die diesbezügliche Untersuchung eingestellt. Alle ADSL-Anbieter erhalten jetzt beim Bezug von Vorleistungsangeboten von Swisscom die gleich hohen Rabatte wie ursprünglich nur die Swisscom-Tochter Bluewin. Diese war ursprünglich mit höheren Rabatten besser gestellt gewesen, als die anderen Internet Service Provider (ISP). Die Weko hatte die Swisscom am 6. Mai 2002 mittels vorsorglicher Massnahme aufgefordert, anderen ISP den gleichen Rabatt wie Bluewin zu gewähren. Jetzt verfügten laut Weko alle ISP über einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Vorleistungsangeboten für ADSL-Dienste, was gerade in der Anfangsphase des stark wachsenden Breitbandmarktes von entscheidender Bedeutung war.

Die Weko hatte in ihrem Endentscheid vom 15. Dezember 2003 festgestellt, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchte, indem sie ihre Tochtergesellschaft Bluewin gegenüber konkurrierenden Anbietern von ADSL-Diensten bevorzugte. Dieser Entscheid der Weko wurde durch die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen am 30. Juni 2005 aufgehoben und zur Neubeurteilung an die Weko zurückgewiesen. Swisscom verzichtete jedoch in der Folge auf die Anwendung des beanstandeten Rabattsystems sowie auf damit zusammenhängende Rückforderungen gegen die ISP. Die Weko konnte deshalb am 7. Mai 2007 die Untersuchung einstellen, da der Gegenstand der Untersuchung weggefallen war.

Noch nicht beendet ist eine zweite Untersuchung gegen Swisscom im Bereich der ADSL-Dienste. Diese wurde am 20. Oktober 2005 eröffnet und soll abklären, ob die Preise der Vorleistungsangebote für ADSL-Dienste im Vergleich zu den Endkundenpreisen von Bluewin zu hoch sind. Anderen ISP verbleibt damit möglicherweise keine genügende Marge, um im Markt zu bleiben (sog. Price Squeeze).