Die Swisscom Mobile AG kommt dem Ausbau ihrer Antennen-Infrastruktur in Zermatt einen Schritt näher. Ihre Beschwerde gegen eine verweigerte Baubewilligung für den Ausbau der Antennen auf UMTS wurde vom Walliser Kantonsgericht gutgeheissen. Die Kantonsrichter haben deshalb die Gemeinde angewiesen, die Baubewilligung für vier kombinierte GSM-1800/UMTS-Antennen im Kirchturm Zermatts zu erteilen, wie aus einem Communiqué vom Mittwoch hervorgeht.
Die Walliser Gemeinde hatte Ende 2002 eine Baubewilligung mit der Begründung abgelehnt, dass Swisscom Mobile kein Gesamtkonzept für alle vorgesehenen Antennen-Anlagen - auch die der Swisscom-Konkurrenten - vorgelegt habe. Der Telecom-Anbieter reichte gegen den Gemeinde-Entscheid beim Staatsrat Beschwerde ein, biss aber bei der Kantonsregierung ebenfalls auf Granit. Der Staatsrat argumentierte, dass es für die Zulassung einer UMTS-Antenne den Nachweis brauche, dass die eigenössisch festgelegten Grenzwerte eingehalten würden.
Bei der UMTS-Technologie sei es aber noch unmöglich, eventuelle Grenzwert-Überschreitungen präzise nachzumessen, erklärte der Staatsrat. Deshalb habe eine Gemeinde das Recht, eine Baubewilligung für eine solche Antennne zu verweigern. Das sahen die Kantonsrichter anders. «Vorderhand besteht keine gesetzliche Grundlage, UMTS-Anlagen mit dem Hinweis auf das Fehlen zuverlässiger Messeverfahren nicht zu bewilligen», schreiben die Richter.
Mittwoch
07.06.2006