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Donnerstag
04.05.2006

Der Bundesrat hat sich gegen die Einschätzung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) gewehrt, er sei am 23. November 2005 betreffs Verkauf der Swisscom-Aktien «unprofessionell» vorgegangen und habe seinen Entscheid unzureichend vorbereitet und auf unzureichende Grundlagen abgestützt. Das schreibt die Landesregierung in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht der GPK-N vom 28. März 2006. Hingegen beantragt der Bundesrat Annahme der Motion der GPK-N, welche klare Definitionen verlangt für die Rolle des Bundes als Eigner und für die Vertretung des Bundes in Unternehmen, an denen der Bund massgebend beteiligt ist. - Mehr dazu: Bund will Mehrheitsbeteiligung an Swisscom abgeben und Unverständnis nach Swisscom-Manöver des Bundesrats