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Dienstag
23.05.2006

Nachdem das Bundesgerichts die von der Kommunikationskommission (ComCom) verfügten Preissenkungen für Interkonnektionsdienste der Swisscom gutgeheissen hat, hat die Swisscom am Dienstag mitgeteilt, dass sie für das Jahr 2006 ein um 180 Millionen Franken tieferes Betriebsergebnis (EBITDA) erwarte. Die ComCom war zum Schluss gekommen, dass Swisscom Fixnet gegenüber anderen Telecom-Anbietern für bestimmte Interkonnektionsdienste in den Jahren 2000 bis 2003 zu hohe Preise verlangt habe. Jetzt will der Telekom-Konzern «den Entscheid im Detail» analysieren. Für allfällige Rückzahlungen habe Swisscom seit dem Jahr 2000 Rückstellungen gemacht, die per Ende 2005 263 Miollinen Franken betragen haben. Wegen einer «unkorrekten Berechnung der ComCom» seien allerdings die genauen Rückzahlungen noch nicht bekannt.

Im Jahr 2000 hatten zwei Telekomfirmen bei der ComCom beantragt, die ihnen von Swisscom Fixnet für die Zusammenschaltung der Netze in Rechnung gestellten Interkonnektionspreise zu senken. «Im November 2003 verfügte die ComCom eine Senkung dieser Preise um 25% bis 35%. Die Angelegenheit wurde vom Bundesgericht auf Beschwerde von Swisscom Fixnet AG aus formalen Gründen an die ComCom zurückgewiesen, die im Juni 2005 neue Verfügungen erliess», wie die Swisscom am Dienstagmorgen schreibt. In denen verpflichtete sie die Swisscom Fixnet AG erneut zu einer Senkung der Interkonnektionspreise für die Jahre 2000 bis 2003 - um rund 30%. «Die ComCom erklärte eine Klausel im Interkonnektionsvertrag mit einem Telecom-Unternehmen für ungültig, welche die Rückwirkung behördlicher Entscheide auf nicht am Verfahren beteiligte Dritte ausschloss. Diese Verfügungen zog Swisscom Fixnet AG vor Bundesgericht», wie das Unternehmen schreibt.

Als juristischen Teilsieg verbucht die Swisscom, dass das Bundesgericht die von der Behörde zur Preisfestsetzung im Bereich der Nachrichtenübermittlung angewandte Methode als untauglich beanstandete und diese «Sache» zur Neuberechnung an die ComCom zurückwies. «Bestätigt hat das Gericht dagegen die Auffassung der ComCom, wonach die erwähnte Klausel betreffend Ausschluss der Rückwirkung von Interkonnektionsentscheiden auf nicht am Verfahren beteiligte Dritte unzulässig sei», schreibt die Swisscom. - Mehr dazu: Bundesgericht bestätigt Preisreduktion der ComCom für Sunrise/Verizon