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Mittwoch
29.08.2007

Die Schweiz ist ein beliebter Werbefaktor: Allein im Inland schmücken sich rund 6400 Marken in irgendeiner Form mit ihr, wie das Institut für Geistiges Eigentum herausfand. Um die Marke Schweiz besser zu schützen, sollen nun Gesetze erneuert werden. Die Verwendung der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes würden durch das geltende Recht zu wenig klar geregelt, befand der Bundesrat letzten Herbst. Er skizzierte Lösungsvorschläge, um mehr Klarheit und Rechtssicherheit für die Marke Schweiz zu schaffen. Unter anderem möchte der Bundesrat künftig erlauben, das Schweizerkreuz auf Waren anzubringen. Zurzeit darf es nur als Dekoration, nicht aber als Herkunftsbezeichnung verwendet werden. Bei Dienstleistungen gelten keine Einschränkungen.

Mit Hilfe klarer Kriterien will der Bund zudem Transparenz schaffen, wann die Bezeichnung «Schweiz» eingesetzt werden darf. Er will auch stärker gegen den Missbrauch vorgehen. In der Schweiz sollen schwarze Schafe besser kontrolliert und vermehrt juristisch belangt werden können, schlägt die Landesregierung vor. Im Ausland will sie insbesondere die Überwachung verstärken. Unterstützung beim Schutz der Marke Schweiz erhofft sich der Bundesrat von den Branchenverbänden. Er forderte sie auf, die Initiative zu ergreifen, um produktspezifische «Swiss-Made»-Verordnungen vorzuschlagen. Derzeit existiert nur eine einzige Verordnung für die Uhrenindustrie aus dem Jahr 1971. Um die Gesetze an die neuen Anforderungen anzupassen, plant der Bundesrat eine Revision. Zurzeit erarbeitet die Bundesverwaltung einen Gesetzesentwurf. Bis Ende Jahr soll die Vernehmlassung eröffnet werden.