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Donnerstag
19.06.2008

Die Lauterkeitskommission (LK) des Branchenverbandes Schweizer Werbung (SW) hat am Donnerstag eine Reihe von Entscheiden auf ihre Internet-Seite gestellt. Die Fälle betreffen unter anderem eine Antipelzkampagne sowie drei Einsprachen wegen Sexismus. Interessant ist die LK-Feststellung, eine Westschweizer Tierschutzgesellschaft habe nicht gegen das Lauterkeitsgebot verstossen, als sie auf Plakaten mit vorwurfsvollen Sprüchen das Pelztragen angeprangert und pelztragende Konsumentinnen mit Monstern verglichen habe. Um unlauter zu sein, müsste die Äusserung «unnötig verletzend» sein, was aber in diesem Fall nicht gegeben gewesen sei, hielt die LK fest.

Die schon fast obligaten Beschwerden gegen sexistische Werbung betrafen zwei unterschiedliche Sachverhalte, die auch unterschiedlich beurteilt wurden: Im einen Fall warb der Hersteller eines Pflanzenschutzmittels mit einer unbekleideten und nur teilweise abgedeckten Frau. Im anderen handelte es sich um Inserate in einem Fasnachtsführer respektive für eine Musikbar, in welcher während der Fasnacht «Erotik Dance» vorgeführt wird. Verurteilt wurde die erste der drei Beschwerden, weil zwischen dem Pflanzenschutzmittel und einer unbekleideten Frau kein natürlicher Zusammenhang besteht, die Person wurde lediglich als Blickfang eingesetzt.

Weitere Fälle betrafen die Verwendung des Schweizerkreuzes in der Werbung, irreführende Vertragsformulare und Belästigung durch Fax und Telefon, die von der Kommission als unlauter im Sinne des Grundsatzes betreffend aggressiver Verkaufsmethoden im Fernabsatz verurteilt wurden. - Die Fälle im Detail auf: http://www.lauterkeit.ch/faelle.htm