Der Dachverband Schweizer Werbung (SW) hat in einem Schreiben an die neue Bundesrätin Doris Leuthard am Entwurf zur Anpassung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) Kritik geäussert. Dabei gehe es um den Schutz gegen das «Schmarotzer»-Marketing - im Zusammenhang mit der Durchführung der Fussball-Europameisterschaft 2008, heisst es im Brief der SW, der am Donnerstag veröffentlicht wurde und von Rechtsanwalt Dr. Marc Schwenninger unterzeichnet ist.
Nach Konsultation des SW-Vorstandes unter dem Präsidium von Ständrat Carlo Schmid-Sutter nimmt der Verband wie folgt Stellung: Die bestehenden Rechtsnormen aus dem Bereich Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht böten bereits genügend Schutz vor unzulässiger Bezugnahme in der kommerziellen Kommunikation, stellte der SW fest. Der vorliegende Art. 3 lit. ebis E-UWG würde zugunsten von Partikulärinteressen Einzelner ein neues, systemwidriges und wirtschaftsfeindliches Monopolrecht einführen. Dieser Artikel sei nicht verfassungskonform, da die Voraussetzungen (öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit) nicht gegeben sind.
«Die Bestimmungen zur Amts- und Rechtshilfe (Art. 21 und 22 E-UWG) sind überflüssig und systemwidrig, da bereits entsprechende zivil- und strafrechtliche Normen und internationale Verpflichtungen bestehen», wird im SW-Schreiben weiter festgehalten. Wer eine Interessenabwägung vornehme, komme «sehr schnell zum Schluss, dass der vorliegende Entwurf ein insbesondere gegen sämtliche KMU gerichteter, wirtschaftsfeindlicher Verstoss gegen die Wirtschafts- und Werbefreiheit ist, der bloss den Partikulärinteressen einzelner Privater (Veranstalter von Grossveranstaltungen) dient.» Die Kommerzialisierungsinteressen dieser Veranstalter seien durch die bestehenden geistigen Eigentumsrechte (insbesondere Marken- und Urheberrechte) genügend geschützt, wird im Vernehmlassungsbrief an Bundesrätin Leuthard abschliessend ausgeführt.
Donnerstag
10.08.2006