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Dienstag
14.10.2008

Die Verkäuferinnen und Verkäufer des Strassenmagazins «Surprise» dürfen das 14-täglich erscheinende Heft weiterhin in den Bahnhöfen der Schweizerischen Bundesbahnen verkaufen. Vertreter der SBB-Immobilien und der Publikation «haben sich auf die künftigen Rahmenbedingungen geeinigt wie etwa die ausgewählten Bahnhöfe, die Standorte in den Bahnhöfen und die Verkaufszeiten», teilte «Sursprise»-Geschäftsfüher Fred Lauener am Dienstagabend mit. SBB und «Surprise» wollen nun «gemeinsam einen neuen Vertrag ausarbeiten, der ab dem 1. Januar 2009 gültig ist».

Wörtlich schreibt Lauener: «Die Einigung mit den SBB ist eine sehr gute Nachricht für die Verkäuferinnen und Verkäufer des Strassenmagazins und das ganze Projekt. Denn rund ein Viertel der verkauften Strassenmagazine wurden bisher an Bahnhöfen der SBB umgesetzt.» Anderseits will «Surprise» im Gegenzug die Rahmenbedingungen für Promotionen und Qualitätsanforderungen der SBB respektieren. Es sei auch im Interesse von «Surprise», die zunehmenden Pendlerströme nicht zu beeinträchtigen und störend zu wirken. - Siehe auch: SBB kündet alle Verträge für Promotionen am Bahnhof, auch «Surprise» betroffen