Der Telekomanbieter Sunrise wird im Streit mit Swisscom um die Entbündelung der letzten Meile zur Kasse gebeten. Sunrise muss nach der Niederlage vor Bundesgericht vom letzten Jahr Verfahrenskosten von 60 000 berappen. Sunrise verlangte die vollständige Entbündelung der letzten Meile durch die Swisscom. In einem ersten Schritt gab die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) der Sunrise aufgrund einer entsprechenden bundesrätlichen Verordnung Recht. Dagegen gelangte die Swisscom ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht befand die Rechtsgrundlage der Verordnung für ungenügend. Die darin verfügte Vollentbündelung sei im Fernmeldegesetz nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber müsse darüber im Grundsatz entscheiden. Zudem entschied das Bundesgericht, die ComCom müsse neu über die Kosten und Entschädigungen befinden. Die ComCom überband die Kosten von 60 000 Fr. der Verliererin des Falles, der Sunrise. Dagegen führte die Sunrise vor Bundesgericht eine Klage, die aber abgewiesen wurde.
Noch hängig ist ein Rekurs der Swisscom über die Abgeltung der Interkonnektionskosten. Die ComCom hatte im Juni verfügt, dass die Swisscom ihre Interkonnektionspreise für andere Nutzer ihres Netzes um 30 Prozent senken muss, und zwar rückwirkend für die Jahre 2000 bis 2003. Das Bundesgericht wird demnächst darüber befinden. Siehe auch: Interkonnektionsstreit: Aufschiebende Wirkung für Swisscom-Beschwerden
Mittwoch
28.09.2005