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Mittwoch
20.01.2010

Sunrise hat den Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vom 1. Dezember 2009 vor das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Die ComCom hatte, gestützt auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission, die Marktbeherrschung der Swisscom auf dem gesamten Kabelkanalisationsnetz festgestellt und dabei die Netzzugangspreise gesenkt.

Doch auch der neue Preis basiert nach Ansicht von Sunrise weiterhin auf der Praxis, die eine vollständige Neubewertung bereits abgeschriebener Anlagen ermöglicht und dadurch ungerechtfertigte Gewinne (Monopolrente) generiert. Nach einem neuen Gutachten der Universität Zürich verstösst diese Methode gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot und das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit, teilt Sunrise am Mittwoch mit. Sowohl Experten wie der Preisüberwacher als auch Konsumenten- und Wirtschaftskreise forderten inzwischen eine Praxisänderung.

Sunrise habe daher die Beschwerdeschrift am Montag beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Insgesamt verhindere die aktuelle Behördenpraxis im Ergebnis die Verwirklichung einer Wettbewerbsordnung im Fernmeldemarkt.