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Dienstag
06.09.2011

Der Presserat hat am Dienstag eine Beschwerde gegen den auf SF 1 ausgestrahlten Dokumentarfilm «Tod nach Plan» abgewiesen. Da der Protagonist des Films sowie seine Freunde und Bekannte freiwillig mitgewirkt hätten, sei ihre Privatsphäre nicht verletzt worden. Die «Live-Begleitung» des angekündigten und mithilfe von Exit ausgeführten Suizids sei zwar nicht unproblematisch, jedoch respektiere der «zurückhaltend aufgemachte, differenzierte Film» die Menschenwürde der Beteiligten.

Im Februar 2011 hatte das Schweizer Fernsehen im Rahmen der Sendereihe «DOK» den Dokumentarfilm «Tod nach Plan» ausgestrahlt. Der Film dokumentierte die letzten 30 Tage eines psychisch kranken Arztes, der sich mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Exit das Leben nahm.

Human Life International Schweiz (HLI) und die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) beschwerten sich daraufhin beim Presserat, der Film habe die Presseratsrichtlinie zur Suizidberichterstattung sowie die Menschenwürde der Beteiligten verletzt. Die «DOK»-Redaktion des Schweizer Fernsehens entgegnete, der Film behandle das politisch und gesellschaftlich relevante Thema differenziert und kontrovers.

Der Presserat erinnerte am Dienstag daran, dass bei seiner Suizidrichtlinie der Persönlichkeitsschutz im Vordergrund stehe. «Da der Verstorbene und die ihn im letzten Lebensabschnitt begleitenden Personen einwilligten, im Film mitzuwirken, sei dessen Ausstrahlung unter dem Gesichtspunkt der Respektierung der Privatsphäre nicht zu beanstanden», urteilte der Presserat. Zudem erscheine ein Nachahmereffekt bei begleiteten Suiziden als kaum plausibel. Und da die organisierte Sterbehilfe in der Schweiz seit Jahren kontrovers diskutiert werde, sei es nachvollziehbar, dass das Schweizer Fernsehen auf das Angebot des Protagonisten eingegangen sei und den Film über seine letzte Wochen und Tage realisiert habe.