Suisseculture als Dachverband der Kulturschaffenden in der Schweiz, hat im Entwurf des Bundesrats für ein neues Urheberrecht «klare Mängel» erkannt. Anderseits anerkennt der Verband in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit einer Anpassung des heutigen Gesetzes an internationale Standards. Insbesondere begrüsst die Organisation das vorgesehne Umgehungsverbot für technische Schutzmassnahmen, «sofern die gesetzlichen Ausnahmen gewährleistet - und vergütungspflichtig - bleiben» wie es ausdrücklich heisst. Die Einrichtung einer Fachstelle sei komplizierten gesetzlichen Regelungen eindeutig vorzuziehen.
Im Weiteren ist Suisseculture der Meinung, «dass eine umfassende Gerätevergütung zu einer Vereinfachung hätte führen können». Bedauerlicherweise habe der Bundesrat auf diese Massnahme jedoch verzichtet. Auch im Fotokopierbereich werde es also beim heutigen, aufwändigen System individueller Rechnungsstellungen bleiben. Suisseculture begrüsst sodann das neue Recht auf Namensnennung und Schutz der Integrität von künstlerischen Darbietungen ausdrücklich. Hingegen bedauert es der Verband, dass der Bundesrat es versäumte, einen offensichtlichen Mangel des Schweizer Urheberrechts zu beseitigen: Wenn nämlich mehrere Künstlerinnen und Künstler gemeinsam an einer Darbietung mitgewirkt haben, können sie nach heutiger Gesetzeslage gegen eine Verletzung ihrer Rechte nur gemeinschaftlich vorgehen. Dies im Unterschied zu den Urhebern, die auch einzeln klagen können. Suisseculture erwartet, dass das Parlament das Gesetz in diesem Punkt nachbessert und damit den Bestimmungen des internationalen Abkommens zu diesem Thema nachkommt, das eine Diskriminierung der ausübenden Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Urhebern im Bereich der im Abkommen gewährten Rechte verbietet.
Auch beim Folgerecht bedauert es Suisseculture, dass es der Bundesrat versäumt habe, das schweizerische Urheberrecht dem europäischen Standard anzupassen. Durch dieses Recht werden Kunstschaffende in anderen Ländern - in allen Staaten der EU sowie in Liechtenstein - bei einem Weiterverkauf ihrer Werke über den Kunsthandel mit einem Anteil an der Wertsteigerung beteiligt. So lange das Folgerecht in der Schweiz nicht eingeführt wird, seien schweizerische Künstlerinnen und Künstler gegenüber ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen benachteiligt. Die oft geltend gemachte Befürchtung, das Folgerecht in der Schweiz könnte zu einer Abwanderung des Kunsthandels führen, entbehre angesichts der europaweiten Verbreitung dieses Rechts «jeder Grundlage», unterstreicht Suisseculture.
Mit Hinweis auf die «unveränderten Meinungen der interessierten Kreise», hat der Bundesrat laut Suisseculture ferner auf die Einführung eines sogenannten Verleihrechts verzichtet. Die Bibliothekstantieme würde bedeuten, dass Autorinnen und Autoren bei der Ausleihe ihrer Werke eine geringfügige Entschädigung erhalten. Insbesondere belletristische Autorinnen und Autoren werden durch die heutige Regelung nämlich benachteiligt. Ihre Bücher können nur wenig von den Vergütungen durch das Kopieren profitieren, da sie kaum kopiert, aber vielleicht hundertfach ausgeliehen werden. Suisseculture bedauert, dass der Bundesrat sich nicht zur Schaffung einer Bibliothekstantieme gemäss den Richtlinien der EU von 1992 durchringen konnte. - Mehr dazu: Bundesrat will Urheberrechtsschutz verbessern
Samstag
08.04.2006