Die Urheberrechtsgesellschaften Suisa, Suissimage, Swissperform, ProLitteris und SSA haben sich am Dienstag vor den Medien in Zürich für die geplanten Urheberrechtsgebühren auf MP3-Player und Harddisks in Audio- und Videoaufnahmegeräten eingesetzt. Diese Abgabe sei vergleichbar mit den Entschädigungen auf Videokassetten, die auch von niemandem kritisiert würden, sagte der Filmemacher Rolf Lyssy («Schweizermacher») an dem Anlass. Die Urheberrechtsgebühren hätten ab Anfang März bei Herstellern und Importeuren von digitalen Speichermedien erhoben werden sollen. Die Suisa kann jedoch das Inkasso nicht beginnen, weil beim Bundesgericht eine Beschwerde dagegen hängig ist. Eingereicht wurde die Beschwerde vom Wirtschaftsverband für Organisations-, Informations- und Kommunikationstechnik, der die Interessen von Unternehmen der ICT-Branche vertritt. Kritik an den geplanten Urheberrechtsgebühren äusserten auch Konsumentenverbände.
Insbesondere vertrat Suisa-Generaldirektor Alfred Meyer die Meinung, dass MP3-Player und Harddisk-Recorder nicht als Geräte, sondern als digitale Speichermedien zu betrachten seien. Diese Präzisierung ist entscheidend, da gemäss Gesetz keine Geräteabgaben erlaubt sind. Zudem widersprach Meyer der Kritik, dass die neue Vergütung des Urheberrechts zu einer Doppelbelastung der Konsumenten führt. Gemäss Konsumentenschutz bezahlt man das erste Mal beim Kauf eines Lieds online und das zweite Mal beim Anhören auf dem MP3-Player. Die Online-Welt unterscheide sich nicht von der Offline-Welt, führte Meyer aus. Denn die privaten Kopien, welche von einem online bezogenen Werk erstellt werden, würden gleich behandelt wie das Kopieren eines im Handel gekauften bespielten Tonträgers. - Mehr dazu: Vorerst keine Urheberrechtsgebühren auf MP3-Player
Dienstag
28.02.2006